Zwischen Politik und Medien herrscht eine zwiespältige Beziehung, da beide Seiten voneinander profitieren. Basierend auf diesem kontroversen Verhältnis diskutierten Rechtsanwalt Christian Schertz und der Chefredakteur der Illustrierten Gala, Peter Lewandowski.
Zunächst konstatiert Lewandowski, dass Politiker einerseits versuchen die Presse für ihre Zwecke zu nutzen. Auf der anderen Seite, was Lewandowski unumwunden zugibt, kommt es immer wieder vor, dass Journalisten die Persönlichkeitsrechte von Politikern verletzen. Allerdings wehrt er sich gegen die häufig vorkommende Einschätzung, dass Politiker die “Guten” und Journalisten die “Bösen” sind. Nach seiner Einschätzung ist es in den letzten Jahren in der Presse zu einem regelrechten “People – Hype” gekommen, er vertritt allerdings die Auffassung, dass das Privatleben von Politikern geschützt werden muss.
uch Christian Schertz betont, dass es einen uneingeschränkten Schutz des Privatlebens der Politiker gibt. Sobald allerdings ein Politiker sich selbst öffentlich über sein Privatleben äußert, wird dieser Rechtsschutz eingeschränkt. Dies gilt auch für “Homestories”, also wenn ein Politiker Journalisten zu sich nach Hause einlädt, um die Presse für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Aus diesem Grund rät Schertz: “Lasst die Türe zu.” Seiner Ansicht nach ist es für Politiker nicht notwendig, das Privatleben zur Steigerung des politischen Erfolgs öffentlich zu machen. Das Private hat demnach nichts in der Politik zu suchen. Des Weiteren besteht dabei die Gefahr, dass es einen regelrechten Medien-Run auf solche Privateinblicke geben kann, da der Markt bezüglich derartiger Themen sehr begrenzt ist.
inigkeit zwischen Lewandowsky und Schertz besteht in der Auffassung, dass sich Politiker in der Vermarktung ihrer Privatheit oft amateurhaft verhalten. Die gezielte Veröffentlichung des Privatlebens verläuft z.B. in Kultur, Sport und Entertainment viel professioneller.
Lewandowski weist zudem daruaf hin, dass Politiker bezüglich der Preisgebung ihres Privatlebens eine besondere Verantwortung haben. Bei solchen Einblicken kann nämlich schnell beim gemeinen Bürger z.B. der Eindruck entstehen, dass “die in Berlin nur am Feiern sind”.
bschließend wird von Moderator Christian Arns noch die interessante Frage aufgeworfen, wo die Privatsphäre des Politikers eigentlich endet. Ist die Teilnahme z.B. am Bundespresseball demnach Privatvergnügen, wo nicht berichtet werden darf? Hierauf antwortet Schertz, dass mit Betreten des “roten Teppichs” die Privatheit endet. Die Teilnahme an solchen Ereignissen beinhaltet also die Einwilligung, dass über den Auftritt berichtet werden darf.
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Ist schon gut, daß man über das Privatleben der Politiker so wenig weiß – sonst würde wohl gar keiner mehr zur Wahl gehen